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1. Hinweise zur Weitergabe, Verbreitung oder Vervielfältigung  

Jegliche Weitergabe, Verbreitung oder Vervielfältigung, aber auch jegliche bestimmungswidrige und/oder nicht der Interoperabilität dienende Nutzung ist untersagt.

Ausnahme: Vervielfältigungen/Ausdrucke zum betriebsinternen Gebrauch sind ohne schriftliche Genehmigung durch die Volkswagen AG erlaubt, sofern es sich um einen innerbetrieblichen Zweck handelt. Innerbetrieblich heißt hier Nutzung innerhalb des Betriebs mit identischer Betriebsnummer.

Ausnahme: Ausdrucke der Wartungstabellen, zu Arbeitszeiten und Messprotokolle dürfen an Kunden weitergegeben werden.

Die Weitergabe von technischem Know how sowie allgemeine technische Auskünfte an anerkannte NORA-Kunden (nach den NORA-Grundsätzen der VW AG), sind auszugsweise zulässig.
Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich:

1. Informationen/Daten aus RESERVE bzgl. der Reparaturhistorie.

2. Informationen zu Rückrufaktionen.

3. Inhalte des Informationsmittels Handbuch Service Technik.

4. Informationen/Daten zu Reparaturen von elektronischen Bauelementen.

Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich mit VW Original Teilen ausgeführt. Bei sonstigen Reparaturarbeiten sind die über Apos automatisch ausgewählten Ersatzteile Empfehlungen. Im übrigen beachten Sie bitte die Regelungen von Artikel 5. und 6. des Service-Vertrages.


2. Hinweise zu Gefahr-, Warn-, Vorsicht- und Hinweisbeschreibungen  

Bitte lesen und beachten Sie diese Gefahr-, Warnung-, Vorsicht- und Hinweisbeschreibungen, bevor Sie Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchführen

Symbole dieser Art verweisen auf Warnhinweise innerhalb des gleichen Abschnitts oder auf der angegebenen Seite, um auf mögliche Unfall- und Verletzungsgefahren hinzuweisen und wie sie vermieden werden können

  GEFAHR
Texte mit diesem Symbol weisen auf gefährliche Situationen hin, die bei Nichtbeachtung den Tod oder schwere Verletzungen verursachen werden.

  WARNUNG
Texte mit diesem Symbol weisen auf gefährliche Situationen hin, die bei Nichtbeachtung den Tod oder schwere Verletzungen verursachen können.

  VORSICHT
Texte mit diesem Symbol weisen auf gefährliche Situationen hin, die bei Nichtbeachtung leichte oder mittelschwere Verletzungen verursachen können.

  HINWEIS    
Texte mit diesem Symbol weisen auf Situationen hin, die bei Nichtbeachtung Schäden am Fahrzeug verursachen können.

Texte mit diesem Symbol enthalten zusätzliche Informationen

Bitte beachten: Ab dem 01.01.2016 werden die Warn- und Informationshinweise der GFS in Ihrer Darstellung und Struktur geändert. Die Texte der Warn- und Informationshinweise in den vorher veröffentlichten GFS weichen hiervon ab. Die änderungen sind wie folgt:

Ab dem 01.01.2016 veröffentlichte GFS Bis zum 01.01.2016 veröffentlichte GFS
Gefährliche Situation, die bei Nichtbeachtung Tod oder schwere Verletzungen verursachen werden.
  GEFAHR   
ACHTUNG!
Gefährliche Situation, die bei Nichtbeachtung Tod oder schwere Verletzungen verursachen können.
  WARNUNG   
ACHTUNG!
Gefährliche Situation, die bei Nichtbeachtung leichte oder mittelschwere Verletzungen verursachen können.
  VORSICHT   
ACHTUNG!
Situationen, die bei Nichtbeachtung Schäden am Fahrzeug verursachen können.
  HINWEIS   
Vorsicht!
Texte mit diesem Symbol enthalten zusätzliche Informationen. Hinweis:

Um die Warn-und Informationshinweise innerhalb der Anwendung zu lesen, betätigen sie in der Menüzeile im Bereich Infos die Schaltfläche 'Disclaimer'.


3. Hinweis zur Gewährleistung  

Beim Beenden der Geführten Fehlersuche wird das Diagnoseprotokoll automatisch online versendet.
Das Diagnoseprotokoll muss unbedingt die korrekte Auftragsnummer und Fahrgestellnummer enthalten. Sollte kein Diagnoseprotokoll vorliegen, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsantrag abzulehnen.

Der Diagnosestecker darf nur auf Anweisung vorzeitig vom Fahrzeug getrennt werden!


4. Hinweis zu Prüfbedingungen  

Generelle Prüfbedingungen:


5. Kennzeichnung von nicht übersetzten Texten  

WARNUNG

Das Ausführen von Arbeitsschritten, deren Inhalt man nicht versteht, kann Unfälle, schwere Verletzungen und Sachschäden verursachen.

  • Arbeitsschritte nur ausführen, wenn deren Inhalt verstanden wurde.

Vorgehen bei nicht übersetzten Texten:

Wenn für einen Text außerhalb eines Prüfprogrammes die übersetzung fehlt, wird dieser Text in der Erstellsprache des Funktionstexts besonders gekennzeichnet.
Im folgenden wird dies an einem Beispiel dargestellt:

Beispiel:
[de_DE] Zündung einschalten
Kürzel der Text in der
Erstellsprache Erstellsprache

Wenn für einen Text innerhalb eines Prüfprogrammes die übersetzung fehlt, wird dieser Text in der Erstellsprache des Funktionstexts besonders gekennzeichnet.
Im folgenden wird dies an einem Beispiel dargestellt:

Beispiel:
[de_DE] Zündung einschalten
Kürzel der Text in der
Erstellsprache Erstellsprache

Der Text 'Kennzeichnung von nicht übersetzten Texten' kann jederzeit im Disclaimer (im Bereich 'Infos') nachgeschlagen werden.


6. Spezielle Hinweise bei Ferndiagnose  

WARNUNG

Wenn sich Personen während der Ferndiagnose in oder am Fahrzeug befinden, kann das zu Sach- oder Personenschäden führen

  • Stellen Sie vor der Durchführung einer Ferndiagnose sicher, dass sich keine Personen in oder am Fahrzeug befinden, mit dem Sie sich aktuell per Fernzugriff verbinden.


7. Sicherheitshinweis zu den Fahrzeug-Statusinformationen (Klemme 15, Netzwerk, Fahrzeug usw.)  

VORSICHT

Die Anzeige der Fahrzeug-Statusinformation - wie zum Beispiel Klemme 15, Netzwerk, Fahrzeug, Fahrbereitschaft - in einem Prüfprogramm, kann verzögert zum tatsächlichen Fahrzeug-Status dargestellt werden. Aus diesem Grund ist der Status vor jedem Beginn der Arbeiten vom Anwender am Fahrzeug direkt zu prüfen.


8. Allgemeine Sicherheitsvorschriften bei Arbeiten an Airbag-, Gurtstraffer- und Batterieabtrennungseinheiten (pyrotechnische Bauteile)  

Pyrotechnische Bauteile enthalten immer einen Treibstoff, bei dessen Abbrand ein Gas erzeugt wird.

In manchen Ausführungsformen steht für diese Gaserzeugung zusätzlich ein gespeichertes Druckgas zur Verfügung.

Dieses Druckgas wird in einem unter hohem Druck stehenden Druckgasbehälter bevorratet.

Die Zündung pyrotechnischer Bauteile erfolgt über elektrische/mechanische Anzünder.

Prüf-, Montage- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden.

Für Airbageinheiten gibt es keine Wechselintervalle.

Keinesfalls mit Prüflampe, Voltmeter oder Ohmmeter prüfen.

Pyrotechnische Bauteile dürfen nur im eingebauten Zustand und mit vom Hersteller freigegebenen Fahrzeugdiagnose-, Mess- und Informationssystemen geprüft werden.

Arbeiten an pyrotechnischen Bauteilen:

Arbeiten am Steuergerät für Airbag - J234:

Das Anklemmen der Batterie muss bei EINGESCHALTETER Zündung erfolgen.
Hierbei darf sich keine Person im Innenraum des Fahrzeugs aufhalten.
Ausnahme: Fahrzeuge mit Batterie im Fahrgastinnenraum.
Halten Sie sich hierbei nicht im Wirkungsbereich der Airbags und der Sicherheitsgurte auf.
Nach dem Berühren von gezündeten pyrotechnischen Bauteilen des Rückhaltesystems Hände waschen.

Pyrotechnische Bauteile dürfen weder geöffnet noch repariert werden; grundsätzlich nur Neuteile verwenden (Verletzungsgefahr).

Pyrotechnische Bauteile, die auf eine harte Unterlage herabgefallen sind oder Beschädigungen zeigen, dürfen nicht mehr verbaut werden.

Vor dem Hantieren mit pyrotechnischen Bauteilen des Rückhaltesystems, zum Beispiel dem Trennen der elektrischen Steckverbindung, muss sich der Mechaniker elektrostatisch entladen. Das elektrostatische Entladen wird durch das Berühren von geerdeten Metallteilen, zum Beispiel durch kurzes Anfassen des Türschließkeils, erreicht.

Der Einbau von pyrotechnischen Bauteilen hat unmittelbar nach der Entnahme aus dem Transportbehälter zu erfolgen.

Bei Arbeitsunterbrechung ist das pyrotechnische Bauteil wieder im Transportbehälter abzulegen.

Ein unbeaufsichtigtes Liegenlassen des pyrotechnischen Bauteils ist nicht zulässig.

Pyrotechnische Bauteile dürfen nicht mit Fett, Reinigungsmitteln oder ähnlichem behandelt werden.

Pyrotechnische Bauteile dürfen auch nicht kurzfristig Temperaturen über 100 °C ausgesetzt werden.

Bitte entnehmen Sie spezielle Hinweise zu Fahrer- und Beifahrerairbags dem Reparaturleitfaden des Fahrzeugmodells.


8.1. Lagerung, Transport und Entsorgung von Airbag-, Gurtstraffer- und Batterieabtrennungseinheiten (pyrotechnische Bauteile)  

Die Lagerung unterliegt der jeweiligen nationalen Gesetzgebung.

Der Transport unterliegt nationalen und internationalen Rechtsvorschriften, in denen Verpackung, Kennzeichnung, Bezettelung und Begleitpapier im Detail geregelt sind.

Nicht gezündete pyrotechnische Bauteile sind, entsprechend der nationalen Gesetzgebung, in der Originalverpackung einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Importeur.

Nur vollständig gezündete pyrotechnische Bauteile dürfen über den Gewerbemüll entsorgt werden.


9. Hinweis zu Start-Stopp-System  

Sicherheitsmaßnahmen für Fahrzeuge mit Start-Stopp-System

WARNUNG

Der Werkstattmitarbeiter kann sich während der Durchführung von Reparaturarbeiten am Fahrzeug, bei unerwartetem Aktivieren des Start-Stopp-Systems, verletzen.

  • Bei Fahrzeugen mit aktiviertem Start-Stopp-System (erkennbar an einer Meldung oder Kontrollampe im Kombiinstrument - siehe Bordbuch) kann der Motor bei Bedarf automatisch starten.
  • Stellen Sie deshalb sicher, dass bei Arbeiten am Fahrzeug das Start-Stopp-System deaktiviert ist (Zündung ausschalten, bei Bedarf Zündung wieder einschalten)
  • Bei Arbeiten im Motorraum muss das Start-Stopp-System deaktiviert sein.


10. Allgemeine Sicherheitsvorschriften bei Arbeiten am 48V-System  

WARNUNG

Bei Arbeiten am 48V-System kann es im Fehlerfall, sowie bei unsachgemäßem Umgang zu Gefährdung wie Kurzschlüssen, Störlichtbögen, Verbrennungen sowie Verletzungen durch Schreckreaktionen kommen.

  • Prüf-, Montage- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden.
  • Vor Arbeiten am 48-Volt-System ist dieses zwingend spannungsfrei zu schalten.
  • Im Fehlerfall ist vor Tätigkeitsaufnahme die persönliche Schutzausrüstung in Form von Schutzbrille und Schutzhandschuhe anzulegen.


11. Allgemeine Sicherheitsvorschriften bei Arbeiten am Hochvoltsystem  

WARNUNG

Das Hochvoltnetz des Fahrzeugs kann aufgrund seiner Spannungslage im Beschädigungsfall oder bei Nichtachtung von Sicherheitsvorschriften Gefährdungen wie Verbrennungen und tödliche Stromschläge hervorrufen.

  • Hochvoltfahrzeuge mit Hochvoltwarnschild VAS 6649 kennzeichnen und vor direktem Zugriff durch Unbefugte sichern.
  • Im Fehlerfall Meldepflicht bei Unfall-Fahrzeugen / für Hochvolt-Komponenten beachten.
  • Prüf-, Montage- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden.
  • Vor Arbeiten am Hochvoltsystem ist dieses zwingend spannungsfrei zu schalten.


12. Sicherheitshinweis für Probefahrten  

WARNUNG

Beachten Sie, dass bei Diagnosearbeiten und gestecktem Diagnose-Funkkopf während Probefahrten die Funktionen von Steuergeräten für Onlineverbindungen, wie z.B. die Notruf-Funktion, eingeschränkt sind.


13. Fahrzeuge mit "Connect" Funktionen  

WARNUNG

Bei Fahrzeugen, die mit "Connect" Funktionen ausgestattet sind, können durch einen bestimmten Kundenkreis diverse Fahrzeugfunktionen (z.B. Standklimatisierung oder Fahrzeug öffnen/schließen, etc.) ferngesteuert und aktiviert werden. Um die Verletzungsgefahren, die durch Connect Funktionen entstehen können, zu verhindern, sollen die "Connect" Funktionen deaktiviert bzw.ausgeschaltet werden.

  • Zum weiteren Vorgehen bitte die technische Produktinformation (TPI) oder das Technical Service Bulletin (TSB) der jeweiligen Marke berücksichtigen.


14. Sicherheitsmaßnahmen/ Widerrechtliche Benutzung FAZIT/GeKo  

WARNUNG

Die Nutzung der Benutzerkennung ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Die Nutzung der einzelnen Funktionen, die durch den Systemzugang bereitgestellt werden, beschränkt sich allein auf die zur Erfüllung der dem jeweiligen Arbeitsgebiet zu Grunde liegenden Aufgaben und ist ausschließlich für den im Betrieb gemeldeten Mitarbeiter. Die Nutzung zu anderen Zwecken und außerhalb des zuständigen Importeur Gebietes des jeweiligen Landes (z.B. Kanada) bzw. in der Europäischen Union nur innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz ist nicht zulässig.
  • Die Weitergabe von überlassenen Daten an Dritte ist ausdrücklich untersagt, es sei denn die VOLKSWAGEN AG stimmt diesem Vorhaben vorab schriftlich zu.
  • Überlassene Daten dürfen nur temporär aufbewahrt werden und sind spätestens bei Auftragserledigung sofort zu vernichten/löschen bzw. zurückzugeben.
  • Das Anlernen von veränderten bzw. manipulierten und / oder geklonten Steuergeräten ist nicht zulässig und führt schon im Falle der Werbung derartige Tätigkeiten zum Entzug der Berechtigung.
  • Die Nutzung einer fremden Volkswagen-Benutzerkennung sowie die Weitergabe des für das FAZIT/Geko Passwort im GRP für ODIS sowie die Weitergabe der Zugangsdaten einer 2 Faktor Authentifizierung (TOTP) bzw. die Weitergabe der Secure ID Karte an Dritte (Dritte in diesem Sinne sind u.a. auch Mitarbeiter des Importeurs oder der VOLKSWAGEN AG) ist grundsätzlich nicht zulässig.
  • Sofern der Zugang zum System FAZIT/GeKo nicht mehr erforderlich ist, ist die Benutzerkennung beim zuständigen Administrator bzw. dem Importeur abzumelden. Die VOLKSWAGEN AG ist bei Entfall der Erforderlichkeit der Nutzung (1 Jahr ohne Aktion) zudem berechtigt, dem entsprechenden Benutzer Berechtigung zur Nutzung zu entziehen.
  • Bei Verstößen gegen die von der VOLKSWAGEN AG vorgegebenen Richtlinien, kann dem Benutzer jederzeit seine Berechtigung zur Nutzung des Systems FAZIT/GeKo entzogen werden.
Alle durchgeführten Transaktionen im Zusammenhang mit dieser Benutzerkennung werden gemäß EU-Datenschutzbestimmungen protokolliert und können bei Verdacht auf Missbrauch ausgewertet werden. Missbrauch kann insbesondere zivil-, aber auch strafrechtlich relevantes Verhalten darstellen und entsprechend verfolgt werden. Die Auswertung der Protokolle erfolgt unter Beachtung der relevanten rechtlichen Bestimmungen (insb. Datenschutzrecht sowie arbeitsrechtliche Vorgaben). Wir weisen ausdrücklich auf die Geheimhaltung der Daten hin. Die Aufbewahrung des Antrages samt Daten erfolgt aufgrund Nachweispflicht gegenüber Behörden für den Zeitraum der Nutzung unbegrenzt. Landesspezifische Regelungen sind zu beachten. Volkswagen empfiehlt aufgrund von Behördennachweise eine Vernichtung erst 5 Jahre nach Berechtigungsdeaktivierung. Beim Tausch bzw. Neuanlernen von Motorsteuergeräten, Wegfahrsperren-Steuergeräten (separate Geräte oder Kombiinstrumente o.ä.), Schlüssel und Schließgarnituren muss der Personalausweis oder ein entsprechendes Ausweisdokument inkl. Wohnsitznachweis, der Fahrzeugschein und die Einverständniserklärung vom Eigentümer vorgelegt und in die von Volkswagen empfohlene Nachweiskarte eingetragen werden. Ein physischer Abgleich mit der am Fahrzeug befindlichen Fahrgestellnummer ist in jedem Fall durch den Antragssteller vorzunehmen und im Vordruck der Nachweiskarte zu bestätigen. Zu Überprüfungszwecken ist die angelegte, vollständige Dokumentation jederzeit der Volkswagen AG kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Der Tausch bzw. das Neuanlernen von Motorsteuergeräten, Wegfahrsperren-Steuergeräten (separate Geräte oder Kombiinstrumente o.ä.) und Schlüssel darf nur auf Grundlage dieses Antrages zur Nutzung des Systems FAZIT/GeKo freigeschalteten Mitarbeiter, auf keinen Fall durch unbefugte Dritte, durchgeführt werden. Die Abfragedaten werden gespeichert.